Hinweise zur Softwarelizenzierung für Capacity BackUp

Bei der Softwarelizenzierung auf einem Capacity BackUp-Server müssen spezielle Faktoren berücksichtigt werden.

Die Softwarelizenzierung für i5/OS ist bei den aktiven Prozessoren für den Capacity BackUp-Server inbegriffen und für die Nutzung temporärer Kapazität nicht erforderlich. Die AIX-Softwarelizenzierung für permanent aktive Prozessoren erfolgt separat. Für inaktive Prozessoren ist im Katastrophenfall normalerweise keine AIX-Softwarelizenzierung erforderlich. IBM Software muss auf Capacity BackUp-Servern nicht lizenziert werden. Die Lizenzierung von Fremdsoftware basiert auf der Prozessorgruppe oder einer vorbehaltlichen Nutzungslizenzierung, die vom Softwarelieferanten explizit gefordert wird.


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