Lizenzvereinbarung für
Maschinencode
Unabhängig von der Bezugsquelle (elektronisch, auf
dem System vorinstalliert, auf Datenträgern oder auf sonstigem Wege) von
Maschinencode erklärt der Kunde durch die erstmalige Nutzung einer Maschine,
die den Maschinencode enthält, sein Einverständnis mit den vorliegenden
Lizenzbedingungen für Maschinencode (nachfolgend “Vereinbarung” genannt).
Der Begriff “Maschinencode” steht für mit der IBM
Maschine gelieferten Mikrocode, BIOS, Dienstprogramme, Einheitentreiber oder
Diagnoseprogramme und kann in der Dokumentation oder auf der Maschine, mit der
der Maschinencode geliefert wurde, auch als “lizenzierter interner Code” oder
“LIC” bezeichnet sein. Dieser Code, unabhängig davon, ob er als Maschinencode,
lizenzierter interner Code oder LIC bezeichnet oder ausgewiesen wird,
unterliegt in seiner Gesamtheit dieser Lizenz. Maschinencode umfasst nicht
Programme und Code, die unter separaten Lizenzvereinbarungen bereitgestellt
werden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf
Open-Source-Lizenzvereinbarungen. Durch die Annahme dieser Lizenzbedingungen
ist der Kunde zur Nutzung des Maschinencodes in Verbindung mit dem zugehörigen
Produkt berechtigt.
Der Begriff “Maschine” bezieht sich auf eine IBM
Maschine, ihre Zusatzeinrichtungen, Umbauten, Aufrüstungen, Elemente oder
Zubehör oder eine Kombination dieser. Eine Maschine kann
Datenverarbeitungsressourcen oder Funktionen enthalten, die inaktiv bleiben
sollen oder deren Nutzung eingeschränkt wird, bis das Recht auf Zugriff auf die
Ressourcen und Funktionen sowie auf deren Nutzung von IBM oder über einen
autorisierten IBM Reseller erworben wird (nachfolgend “integrierte Kapazität”
genannt). Beispiele für solche Datenverarbeitungsressourcen und Funktionen sind
u. a. Prozessoren, Hauptspeicher, Arbeitsspeicher, Verarbeitungskapazität
(interaktive Verarbeitungskapazität) und/oder workloadspezifische Ressourcen
(wie z. B. spezielle Ressourcen für ein bestimmtes Betriebssystem,
Programmiersprache oder Anwendung, auf welche die Nutzung der Maschine
beschränkt ist).
Die International Business Machines Corporation
oder eines ihrer Tochterunternehmen (nachfolgend “IBM” genannt) oder ein IBM
Lieferant besitzt die Copyrights für den Maschinencode oder das Recht,
Maschinencode zu lizenzieren. IBM oder Dritte haben das Eigentum an allen
Kopien des Maschinencodes. IBM lizenziert den Maschinencode nur für jeweils
einen rechtmäßigen Besitzer.
Die IBM gewährt dem rechtmäßigen Besitzer einer
Maschine eine nicht exklusive Lizenz zur Nutzung des Maschinencodes (oder eines
von IBM bereitgestellten Ersatzcodes) ausschließlich in Verbindung mit der
Maschine, für die der Maschinencode zur Verfügung gestellt wurde, und nur im
Rahmen der Berechtigungen, die der Kunde für den Zugriff auf die integrierte
Kapazität und deren Nutzung erworben hat. Übersteigt die Nutzung der
integrierten Kapazität durch den Kunden die Berechtigungen, die er für die
Maschine erworben hat, bezahlt der Kunde der IBM oder (sofern zutreffend) dem
autorisierten IBM Reseller den vollen Preis für die permanente,
uneingeschränkte Nutzung der integrierten Kapazität entsprechend dem aktuellen
Preis, bevor er diese nutzt.
Mit jeder Lizenz ist der Kunde durch IBM zu
folgenden Punkten berechtigt:
1. Ausführen des Maschinencodes, damit die spezifische Maschine in der Weise
funktioniert, wie dies in den offiziellen Veröffentlichungen
(“Spezifikationen”) angegeben ist.
2. Nutzung der integrierten Kapazität nur in dem Umfang, der für die Maschine
ordnungsgemäß direkt bei IBM oder über einen autorisierten IBM Reseller
erworben wurde.
3. Erstellen einer angemessenen Anzahl von Kopien des Maschinencodes,
ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken, vorausgesetzt, der
Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumsvermerke werden ebenfalls in die
Kopien übernommen. Die Kopien dürfen nur als Ersatz für das Original (falls
erforderlich) verwendet werden.
4. Ausführen und Anzeigen des Maschinencodes (falls erforderlich) bei der
Wartung der Maschine.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, jeden
Ersatz für den Maschinencode oder zusätzliche Kopien des Maschinencodes direkt
von der IBM entsprechend den Standardvereinbarungen zu erwerben. Der Kunde
erklärt sich darüber hinaus damit einverstanden, den Maschinencode entsprechend
diesen Vereinbarungen zu verwenden.
Das Nutzungsrecht für den Maschinencode und die
zugehörigen Medien kann nur gleichzeitig mit einer Überlassung der Maschine,
auf der der betreffende Maschinencode autorisiert ist, an Dritte übertragen
werden. In diesem Fall ist der Kunde damit einverstanden, 1) alle Kopien des
Maschinencodes, die nicht von IBM geliefert wurden, zu löschen, 2) Dritten alle
Kopien des Maschinencodes, die von IBM geliefert wurden, zu übergeben oder die
Kopien zu löschen, 3) diese Vereinbarungen und die gesamte
Benutzerdokumentation den betreffenden Dritten zu übergeben. IBM erteilt dem
Empfänger eine Lizenz zur Nutzung des Maschinencodes, wenn dieser die
Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptiert. Diese Bedingungen gelten für
sämtliche Maschinencodes, die der Kunde - gleich aus welcher Quelle - bezieht.
Die Lizenz für den Maschinencode erlischt, wenn der
Kunde nicht mehr rechtmäßiger Besitzer der zugehörigen Maschine ist.
Im Rahmen dieser Lizenz werden keine weiteren
Rechte gewährt.
Der Kunde verpflichtet sich, den Maschinencode nur
so wie vorstehend beschrieben zu nutzen. Sonstige Nutzungen, wie nachfolgend
beispielhaft beschrieben, sind dem Kunden nicht gestattet:
1. den Maschinencode in anderer Weise als vorstehend beschrieben zu
vervielfältigen, anzuzeigen, zu transferieren, anzupassen, zu verändern oder zu
verteilen (gleichgültig, ob elektronisch oder auf andere Art und Weise), es sei
denn, die IBM hat dies in der Benutzerdokumentation der Maschine oder durch
schriftliche Mitteilung an den Kunden gestattet;
2. den Maschinencode in eine andere Ausdrucksform rückumzuwandeln (reverse
assemble/reverse compile) oder anderweitig zu übersetzen, es sei denn, dass
dies durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist;
3. die Lizenz für den Maschinencode zu übertragen oder Unterlizenzen zu
erteilen;
4. den Maschinencode oder Kopien davon zu vermieten/verleasen.
Die integrierte Kapazität ist durch bestimmte
technologische Maßnahmen im Maschinencode geschützt. Der Kunde erklärt sich mit
der Implementierung dieser technologischen Maßnahmen zum Schutz der
integrierten Kapazität durch die IBM einverstanden, einschließlich solcher
Maßnahmen, die sich eventuell auf die Datenverfügbarkeit oder die Leistung der
Maschine auswirken. Als Lizenzbedingung zur Nutzung des Maschinencodes unter
dieser Vereinbarung darf der Kunde diese technologischen Maßnahmen nicht
umgehen oder Dritte bzw. Produkte von Dritten dazu verwenden, diese Maßnahmen
zu umgehen oder in anderer Weise auf nicht autorisierte integrierte Kapazität
zuzugreifen oder diese zu nutzen. Sollte die IBM feststellen, dass Änderungen
an den technologischen Maßnahmen erforderlich sind, die den Zugriff auf
integrierte Kapazität und deren Nutzung auf die autorisierte Kapazität
beschränken sollen, werden diese dem Kunden zur Verfügung gestellt. Der Kunde
erklärt sich damit einverstanden, diese Änderungen nach Ermessen der IBM
entweder selbst zu installieren oder von der IBM installieren zu lassen.
Wenn der Kunde den Maschinencode direkt von IBM
erwirbt und die Beziehungen zwischen dem Kunden und der IBM auf den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der IBM oder einem ähnlichen Vertrag basieren, werden die
Bedingungen dieser Vereinbarung durch Verweis in die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen aufgenommen. Sind keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in Kraft oder hat der Kunde den Maschinencode über einen autorisierten IBM
Reseller oder einen anderen Dritten erworben, werden in diesem Fall die
Bedingungen der IBM Gewährleistung durch Verweis in diese Vereinbarung
aufgenommen und gelten bei allen Fragen oder Ansprüchen in Bezug auf
Gewährleistung, Haftung, geltendes Recht oder Rechtsprechung für den
Maschinencode.
Falls sich die Bedingungen dieser Vereinbarung und
die Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IBM bzw. diejenigen
der IBM Gewährleistung widersprechen, haben die Bedingungen dieser Vereinbarung
Vorrang, aber nur in dem Ausmaß, in dem sie den Widerspruch betreffen.