Internationale Nutzungsbedingungen fr Programme ohne Gewhrleistung


Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen


LESEN SIE VOR DEM VERWENDEN DES PROGRAMMS DIESE VEREINBARUNG SORGFLTIG DURCH. IBM ERTEILT IHNEN DIE LIZENZ FR DIESES PROGRAMM NUR, WENN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG AKZEPTIERT HABEN. DURCH DIE VERWENDUNG DES PROGRAMMS ERKLREN SIE SICH MIT DIESEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN. WENN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN SIND, GEBEN SIE DAS NICHT VERWENDETE PROGRAMM UMGEHEND AN IBM BZW. DEN IBM WIEDERVERKUFER, VON DEM SIE DAS PROGRAMM ERWORBEN HABEN, ZURCK. SIE ERHALTEN DEN EVTL. BEREITS BEZAHLTEN BETRAG ZURCK.

Das Programm ist Eigentum der International Business Machines Corporation, einer ihrer Tochtergesellschaften (IBM) oder einem Lieferanten von IBM; es ist urheberrechtlich geschtzt und wird lizenziert, nicht verkauft.

Unter "Programm" sind im Sinne dieser Vereinbarung das Originalprogramm und alle vollstndigen oder teilweisen Kopien hiervon zu verstehen. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, seinen Komponenten, Daten, akustischem/optischem Inhalt (z. B. Grafiken, Text, Aufnahmen oder Bilder) und zugehrigem lizenziertem Material.

Bestandteil dieser Vereinbarung sind Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen und Teil 2 - Lnderspezifische Bedingungen. Sie stellen die vollstndige Vereinbarung fr die Verwendung dieses Programms dar. Die Bedingungen in Teil 2 knnen die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergnzen.


1. Lizenz

Nutzung des Programms

Sie erhalten von der IBM ein nicht ausschlieliches Recht zur Nutzung des Programmes.

Sie sind berechtigt, 1) das Programm im Rahmen der erworbenen Berechtigungen zu nutzen und 2) fr den Verwendungsumfang erforderliche Kopien zu erstellen und zu installieren, sofern Sie den Copyrightvermerk und eventuelle andere Eigentumshinweise auf jeder Kopie oder teilweisen Kopie des Programms anbringen.

Bei Erwerb dieses Programms als Upgrade endet die Berechtigung zur Nutzung des Programms, auf dessen Basis das Upgrade erfolgte.

Sie verpflichten sich, da jeder Benutzer das Programm nur bestimmungsgem verwendet und die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.

Sie sind nicht berechtigt, 1) das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu ndern oder weiterzugeben; 2) das Programm umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile) oder in anderer Weise zu bersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrckliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; 3) Unterlizenzen fr das Programm zu erteilen und es zu vermieten oder zu verleasen.

bertragung von Rechten und Pflichten

Sie sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dieser Lizenz durch einen Berechtigungsnachweis fr das Programm auf einen Dritten zu bertragen, indem Sie den Berechtigungsnachweis und eine Kopie dieser Vereinbarung und der gesamten Dokumentation bergeben. Durch die bertragung der Rechte und Pflichten aus dieser Lizenz endet Ihre Berechtigung zur Nutzung des Programms im Rahmen des Berechtigungsnachweises.


2. Berechtigungsnachweis

Der Berechtigungsnachweis dient als Beleg fr die Berechtigung zur Nutzung dieses Programms und fr die Inanspruchnahme von Preisen fr knftige Programm-Upgrades (falls angekndigt) und mglichen Sonder- oder Werbeaktionen.


3. Gebhren und Abgaben

Je nach Nutzung des Programms wird die Berechnung festgelegt und im Berechtigungsnachweis nachgewiesen. Die Gebhren richten sich nach der berechtigten Nutzung. Wenn Sie den Nutzungsumfang erweitern wollen, verstndigen Sie IBM oder deren Wiederverkufer. Die Erweiterung ist gebhrenpflichtig. Bereits fllige oder bezahlte Betrge werden weder gutgeschrieben noch zurckerstattet.

Werden auer den nettoumsatzabhngigen Abgaben weitere Abgaben, Steuern oder Gebhren auf das von IBM im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfgung gestellte Programm erhoben, erklren Sie sich einverstanden, den von IBM mitgeteilten Betrag zu entrichten oder eine Befreiungsbescheinigung vorzulegen.


4. Gewhrleistung

VORBEHALTLICH EINER GESETZLICHEN GEWHRLEISTUNG, DIE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN, GIBT DIE IBM FR DIESES PROGRAMM KEINE GEWHRLEISTUNG. IBM GEWHRLEISTET NICHT, DASS DAS PROGRAMM DATUMSANGABEN DES 20. UND 21. JAHRHUNDERTS RICHTIG VERARBEITET, AUSGIBT ODER EMPFNGT.

Dieser Ausschlu gilt auch fr alle Unterlieferanten, Lieferanten und Programmentwickler von IBM (die zusammenfassend "Lieferanten" genannt werden).

Fr Hersteller, Lieferanten oder Herausgeber von Fremdprogrammen gelten deren Gewhrleistungsbedingungen.


5. Haftungsbeschrnkung

IBM HAFTET NICHT FR SPEZIELLE MITTELBARE ODER FOLGESCHDEN ODER ANDERE GESCHFTLICHE FOLGESCHDEN (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENEM GEWINN ODER ENTGANGENEN EINSPARUNGEN), SELBST WENN DIE IBM ODER IHR WIEDERVERKUFER BER DIE MGLICHKEIT SOLCHER SCHDEN INFORMIERT WURDE. EINIGE RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN NICHT DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BEGRENZUNG VON FOLGESCHDEN, SO DASS OBIGE EINSCHRNKUNGEN UND AUSSCHLSSE NICHT ANWENDBAR SEIN MGEN.


6. Allgemein

Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte, die gesetzlich unabdingbar sind.

IBM kann Ihre Lizenz beenden, wenn Sie die Bedingungen in dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, das Programm und alle Kopien hiervon sofort zu zerstren.

Sie verpflichten sich, die geltenden Exportgesetze und -bestimmungen einzuhalten.

Sie und IBM verpflichten sich im Rahmen dieser Vereinbarung zu einer Verjhrungsfrist von zwei Jahren nach Eintreten des Klagegrunds. Gesetzliche Fristen bleiben unberhrt.

Weder Sie noch IBM sind verantwortlich fr nicht erfllte Verpflichtungen aufgrund hherer Gewalt.

IBM stellt keinen Programmservice oder technische Untersttzung zur Verfgung, wenn dies IBM nicht anderweitig bestimmt.

Diese Lizenz unterliegt der Gesetzgebung des Landes, in dem das Programm erworben wurde. Ausgenommen hiervon sind die folgenden Lnder: (1) In Australien unterliegt die Lizenz der Gesetzgebung des Staates oder Territoriums, in dem das Programm erworben wurde; (2) in Albanien, Armenien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Georgien, der Bundesrepublik Jugoslawien, Kasachstan, Kirgisien, Kroatien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumnien, Ruland, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, der Ukraine, Ungarn und Weiruland unterliegt die Lizenz der Gesetzgebung sterreichs; (3) in Grobritannien unterliegt diese Lizenz der Gesetzgebung Englands und fllt in die alleinige Zustndigkeit der englischen Gerichte; (4) in Kanada unterliegt diese Lizenz der Gesetzgebung der Provinz Ontario, und (5) in den Vereinigten Staaten, Puerto Rico und der Volksrepublik China unterliegt diese Lizenz der Gesetzgebung des Staates New York.



Teil 2 - Lnderspezifische Bedingungen


AUSTRALIEN:

Gewhrleistung (Abschnitt 4):

Folgende Abstze wurden in diesen Abschnitt aufgenommen:

Auch wenn IBM keine Gewhrleistung gibt, knnen Sie gewisse Rechte aus dem Trade Practices Act von 1974 oder aus anderen Gesetzen haben, die nur im Rahmen des geltenden Rechts gewhrt werden.

Haftungsbeschrnkung (Abschnitt 5):

Folgende Abstze wurden in diesen Abschnitt aufgenommen:

Verletzt IBM eine Magabe oder ein Gewhrleistungsrecht aus dem Trade Practices Act von 1974, beschrnkt sich die Haftung von IBM auf die Reparatur oder den Ersatz von Waren oder die Lieferung von gleichwertigen Waren. Wenn die Produkte normalerweise fr persnliche, Haushalts- oder Konsumzwecke benutzt werden oder die Voraussetzung oder Garantie zur Verschaffung von Eigentum oder das Recht zum Verkauf betroffen sind, finden die Haftungsbegrenzungen dieser Ziffer keine Anwendung.


DEUTSCHLAND:

Gewhrleistung (Abschnitt 4):

Folgende Abstze wurden in diesen Abschnitt aufgenommen:

Die Gewhrleistung fr Programme betrgt sechs Monate ab dem Tag der Lieferung.

Wenn ein Programm ohne Spezifikationen geliefert wird, bernimmt IBM nur die Gewhrleistung, da die Programminformationen das Programm richtig beschreiben und da das Programm entsprechend der Programminformationen verwendet werden kann.

Haftungsbeschrnkung (Abschnitt 5):

Folgende Abstze wurden in diesen Abschnitt aufgenommen:

Die in diesen Nutzungsbedingungen genannten Beschrnkungen und Ausschlsse gelten nicht fr Schden, die durch IBM vorstzlich oder grob fahrlssig herbeigefhrt wurden. IBM haftet fr zugesicherte Eigenschaften. Die Haftungshchstsumme betrgt EUR 500.000. Die IBM haftet nur bei leicht fahrlssiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.


INDIEN:

Allgemein (Abschnitt 6):

Der vierte Abschnitt wird wie folgt ersetzt:

Wenn die Ansprche gegen den Vertragspartner nicht innerhalb von zwei Jahren gerichtlich oder auf anderer Rechtsgrundlage geltend gemacht werden, sind sie verwirkt, und der Anspruchsgegner ist hinsichtlich dieser Ansprche von der Leistungspflicht befreit.


IRLAND:

Gewhrleistung (Abschnitt 4):

Folgende Abstze wurden in diesen Abschnitt aufgenommen:

Alle gesetzlichen Bedingungen, einschlielich aller stillschweigend gltigen Gewhrleistungsansprche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie werden in diesem Vertrag ausdrcklich erwhnt. Insbesondere sind stillschweigend gltige Gewhrleistungsansprche ausgeschlossen, die aus dem "Sale of Goods Act 1893" oder dem "Sale of Goods and Supply of Services Act 1980" hergeleitet werden.


ITALIEN:

Haftungsbeschrnkung (Abschnitt 5):

Dieser Abschnitt wird durch folgenden Absatz ersetzt:

Unbeschadet unabdingbarer gesetzlicher Regelungen ist IBM nicht fr eventuelle Schden haftbar.


NEUSEELAND:

Gewhrleistung (Abschnitt 4):

Folgende Abstze wurden in diesen Abschnitt aufgenommen:

Auch wenn IBM keine Gewhrleistung gibt, knnen Sie gewisse Rechte aus dem Consumer Guarantees Act von 1993 oder aus anderen Gesetzen haben, die unabdingbar sind. Der Consumer Guarantees Act von 1993 ist bei Waren und Dienstleistungen von IBM nicht anwendbar, wenn Sie die Waren oder Dienstleistungen zu Geschftszwecken gem diesem Gesetz bentigen.

Haftungsbeschrnkung (Abschnitt 5):

Folgende Abstze wurden in diesen Abschnitt aufgenommen:

Wenn die Programme nicht fr Geschftszwecke wie im Consumer Guarantees Act von 1993 definiert verwendet werden, gelten die Haftungsbeschrnkungen dieser Ziffer nur insoweit, wie sie in diesem Gesetz beschrieben sind.


VOLKSREPUBLIK CHINA

Gebhren (Abschnitt 3):

Folgende Abstze wurden in den Abschnitt aufgenommen:

Smtliche Bankgebhren, die innerhalb der Volksrepublik China anfallen, trgt der Kunde, solche, die auerhalb anfallen, trgt die IBM.


GROSSBRITANNIEN:

Haftungsbeschrnkung (Abschnitt 5):

Folgender Absatz wurde in diesen Abschnitt am Ende des ersten Absatzes aufgenommen:

Die Haftungsbeschrnkung ist nicht anwendbar bei Versten gegen Pflichten von IBM aufgrund Section 12 des Sale of Goods Act von 1979 oder Section 2 des Supply of Goods and Services Act von 1982.


Z125-5589-01 (10/97)



LIZENZINFORMATION

Fr die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zustzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen fr Programme ohne Gewhrleistung die folgenden Vertragsbedingungen.

Programmname:  IBM(R) 32-bit Runtime Environment for Windows(R), Java(TM) 2 Technology Edition, Version 1.4.0
Programmnummer:  5648-C98
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer:  2

ERLUTERUNG DER VERTRAGSBEDINGUNGEN:

Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer:
"1" bedeutet, da das Programm auf der primren Maschine und einer anderen Maschine installiert werden darf, vorausgesetzt, da das Programm nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgefhrt wird.
"2" bedeutet, da Sie dieses Programm nicht auf einen anderen Computer kopieren und dort verwenden drfen, ohne zustzliche Lizenzgebhren zu zahlen.

Geld-zurck-Garantie

Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht zufrieden sind, knnen Sie es innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungstellung gegen Erstattung des gezahlten Betrages an die Stelle zurckgeben, bei der Sie das Programm erworben haben (IBM oder einen IBM Reseller). Dies gilt nur fr den Ersterwerb des Programms.

Angegebene Betriebsumgebung

Die Programmspezifikationen und Informationen zur Betriebsumgebung befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm, sofern verfgbar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in anderen, von IBM verffentlichten Informationen, wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe.


D/N:  L-ADAN-5BFJDV
P/N:  L-ADAN-5BFJDV